Verschwiegenheitspflicht

 

Alles was Sie im Zuge der Therapie sagen oder tun ist streng vertraulich. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden (gesetzlich verankerte Schweigepflicht), auch gegenüber Behörden, Ärzten/Ärztinnen, Angehörigen usw.

Falls mir eine Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen.

 

Der Inhalt des Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetzes ist über http://www.jusline.at einsehbar. Die Richtlinien sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, www.bmg.gv.at, nachlesbar.